Mitgliedschaft

Der Antrag auf Mitgliedschaft kann zu den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle oder in einer der Außenstellen gestellt werden.

Um die Rechtsverbindlichkeit der Mitgliederaufnahme zu gewährleisten, ist es notwendig, die Mitgliedsaufnahme persönlich in der Geschäftsstelle oder den Außenstellen gemäß § 6 der gültigen Satzung vorzunehmen (Beitragskassierung für das laufende Jahr und Kassierung der Aufnahmegebühr).

Kurzmitgliedschaft:

kann für 3 Monate abgeschlossen werden. Der Beitrag ist 45 €

Eine Mitgliedsaufnahme per Email ist daher nicht möglich.

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten kann die Beitrittserklärung ausgefüllt vorgelegt werden.

In diesem Formular finden Sie die Information zur Höhe des Mitgliedsbeitrages. 

Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist nach Eintrittsdatum gestaffelt. Nähere Informationen

 

Beitrittserklärung zum Ausdrucken PDF-Datei     

SEPA Vollmacht und Vollmacht zur Vertretung  PDF Datei

Beitrittserklärung der Gruppenrechtsschutz PDF-Datei

Kurzmitgliedschaft PDF Datei