Mitglied werden - Beiträge
Der Vorstand des Mieterverein Ostsachsen e.V. hat zur Deckung seiner Kosten nachstehende Gebühren beschlossen:
1. Mitgliedbeitrag für Neuaufnahmen
Jahresbeitr. | Vollmitgliedsch. | ermäß.Mitgl.schaft | Gewerbe | |||
Beitrag | 1. Jahr | 2. Jahr | 1. Jahr | 2. Jahr | 1. Jahr | 2. Jahr |
Im 1.Quartal | 75,00 € | 50,00 € | 61,00 € | 36,00 € | 105,00 € | 80,00 € |
Im 2.Quartal | 63,00 € | 52,00 € | 85,00 € | |||
Im 3.Quartal | 50,00 € | 43,00 € | 65,00 € | |||
Im 4.Quartal | 37,00 € | 34,00 € | 45,00 € |
Eine Ermäßigung kann nur unter Vorlage von SGB II- Bescheid und Wohngeld gewährt werden.
Langjährige Mitglieder haben Bestandschutz.
Vollmitgliedschaft Jahresbeitrag 44,07 €, ermäßigt 31,48 €.
2. Kurzzeitmitgliedschaft
Die Kurzzeitmitgliedschaft wird für 3 Monate abgeschlossen. Der Beitrag ist 45,00 €.
Bei der Umwandlung der Kurzzeit- in die Vollmitgliedschaft wird der Beitrag im 1. Jahr je nach Quartal um 25,00€ erlassen.
3. Rechtschutzversicherung (Gruppenvertrag)
Jahresbeitrag: 26,20 €
Bearbeitungsgebühr: 3,00 €
4. Gebühren
Rechtsberatungen innerhalb des Mietervereins sind gebührenfrei.
Anfertigung von Schriftsätzen der Berater bei Kurzzeitmitgliedschaft: pro Schreiben 10,00 €
Anfertigung von Schriftsätzen durch den Berater bei Vollmitgliedschaft: pro Schreiben 5,00 €
Mahngebühr: für jede Mahnung | 5,00 € |
Kopierarbeiten pro Seite | 0,20 € |
5. Gebühren für Verwaltungsaufwand
Anfrage bei Einwohnermeldeamt | EMA-Gebühr |
Vom Verein erhobene Bearbeitungsgebühr | 5,00 € |
Rücklastschriften | Bankgebühren |
Vom Verein erhobene Bearbeitungsgebühr | 5,00 € |
6. Zusatzleistungen:
Wohnungsbesichtigung nach Wunsch mit RA/in | 50,00 € |
Begleitung von Mitgliedern zur außergerichtlichen Klärung |
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bis 1 Stunde jede weitere Stunde | 50,00 € 10,00 € |
-Belegeinsichtnahme durch Berater zzgl. Fahrtkosten | |
bis 1 Stunde | 50,00 € |
überdurchschnittlicher Aufwand für Berater bei BKA-Prüfung | 30,00 € |
Fahrkosten ( bei Benutzung des eigenen PKW) | pro km 0,42 € |
Haftung und Nacharbeit an Hand von nachgewiesenen Kosten
Sonstige Gebühren nach Vereinbarung
Die Gebührenordnung in der vorliegenden Fassung ist gültig ab dem 01.07.2023