Mitglied werden - Beiträge

Der Vorstand des Mieterverein Ostsachsen e.V. hat zur Deckung seiner Kosten nachstehende Gebühren  beschlossen:

 

1.  Mitgliedbeitrag  für  Neuaufnahmen   

Jahresbeitr.Vollmitgliedsch. ermäß.Mitgl.schaftGewerbe
Beitrag1. Jahr2. Jahr 1. Jahr2. Jahr1. Jahr2. Jahr
Im  1.Quartal  75,00 € 50,00 €61,00 € 36,00 €105,00 €

80,00 €

Im  2.Quartal 63,00 €   52,00 €  85,00 € 
Im  3.Quartal 50,00 € 43,00 €  65,00 € 
Im  4.Quartal   37,00 € 34,00 €  45,00 € 

Eine Ermäßigung kann nur unter Vorlage  von SGB II- Bescheid und Wohngeld  gewährt werden.

Langjährige Mitglieder haben Bestandschutz.
Vollmitgliedschaft Jahresbeitrag  44,07 €, ermäßigt  31,48 €.

 

2. Kurzzeitmitgliedschaft

Die Kurzzeitmitgliedschaft wird für 3 Monate abgeschlossen. Der Beitrag ist 45,00 €.
Bei der Umwandlung der Kurzzeit- in die Vollmitgliedschaft wird der Beitrag im 1. Jahr je nach Quartal um 25,00€ erlassen.

 

3. Rechtschutzversicherung (Gruppenvertrag)

Jahresbeitrag:                             26,20 €

Bearbeitungsgebühr:                    3,00 €          

 

4. Gebühren

Rechtsberatungen innerhalb des Mietervereins sind gebührenfrei.

Anfertigung von Schriftsätzen der Berater bei Kurzzeitmitgliedschaft:  pro Schreiben    10,00 €

Anfertigung von Schriftsätzen durch den Berater bei Vollmitgliedschaft: pro Schreiben   5,00 €

Mahngebühr:            für jede Mahnung     5,00 €
Kopierarbeiten          pro Seite    0,20 € 

 

5. Gebühren für Verwaltungsaufwand

Anfrage bei EinwohnermeldeamtEMA-Gebühr
Vom Verein erhobene Bearbeitungsgebühr       5,00 €
RücklastschriftenBankgebühren
Vom Verein erhobene Bearbeitungsgebühr     5,00 €   

 

6. Zusatzleistungen:

Wohnungsbesichtigung nach Wunsch mit RA/in 50,00 €     

Begleitung von Mitgliedern zur außergerichtlichen Klärung
von Mietstreitigkeiten/Wohnungsübergabe
mit RA/in zuzüglich Fahrtkosten 

 

 

bis 1 Stunde
jede weitere Stunde
50,00 €
10,00 €
-Belegeinsichtnahme durch Berater zzgl. Fahrtkosten 

bis 1 Stunde
jede weitere Stunde

50,00
10,00 €

überdurchschnittlicher Aufwand für Berater bei BKA-Prüfung30,00 €
Fahrkosten                              
    ( bei Benutzung des eigenen PKW)  
pro km      0,42 €
  

 

Haftung und Nacharbeit an Hand von nachgewiesenen Kosten

Sonstige Gebühren nach Vereinbarung

 

Die Gebührenordnung in der vorliegenden Fassung ist gültig ab dem 01.07.2023